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Veröffentlicht am November 16, 2009, abgelegt unter Steuern   ·   Kommentare (0)

Steuerliche Planungen im neuen Koalitionsvertrag

Steuerliche Planungen im neuen Koalitionsvertrag

Die neue Bundesregierung, bestehend aus CDU, CSU und FDP haben gemeinsam am 26.10.2009 den neuen Koalitionsvertrag unterschrieben und damit einige Leitlinien für die künftige gemeinsame Politik gesteckt. Auch steuerlich sind einige interessante Eckpunkte in dem Koalitionsvertrag festgelegt wurden.

Die neue Regierung hat am 26.10.2009 auch einige steuerliche Leitlinien in dem neuen und gemeinsamen Koalitionsvertrag festgelegt.

  • Das Kindergeld soll ab dem kommenden Jahr 2010 um 20,00 Euro je Kind steigen.
  • Der Freibetrag für Kinder soll ebenfalls ab 2010 auf 7.008,- Euro angehoben werden.
  • Mit einem Sofortprogramm sollen Unternehmen ab dem kommenden Jahr entlastet werden.
    • Verbesserung bei dem Betriebsausgabenabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (Wahlrecht zu
      einer Sofortabschreibung bei Anschaffungskosten bis zu 410 Euro)
    • Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für Immobilienmieten auf 50%
    • Ermäßigter Steuersatz ab 2010 für das Hotel- und Gastronomiegewerbe
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer soll reformiert werden
  • Private Steuerberatungskosten sollen wieder steuerlich absetzbar werden
  • Ab 2010 sollen Entlastungen bei der Einkommensteuer durchgesetzt werden

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