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Veröffentlicht am November 13, 2009, abgelegt unter Steuern   ·   Kommentare (0)

Steuerentlastungen in 2010

Steuerentlastungen in 2010

Zum ersten Januar 2010 greifen weitere Entlastungen für den Steuerzahler, für Erben und für Unternehmer. Diese geplanten und beschlossenen Entlastungen stammen noch aus den Zeiten der großen Koalition. So ist z.B. durch das Bürgerentlastungsgesetz vom Juli 2009 die steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherung verbessert worden.

Viele Steuerzahler können sich auf den 01. Januar 2010 freuen, denn ab diesem Tag könnte mehr netto auf das eigene Konto kommen. Denn die von der großen Koalition beschlossenen Steuerentlastungen treten ab diesem Tag in Kraft. Die geplanten Änderungen könnten folgenden Einfluss haben, sofern die neue Regierung die Steuerentlastungen belässt.

Beispielrechnungen für das Jahr 2010, inkl. den Steuerentlastungen
Alleinstehend, keine Kinder und Steuerklasse 1

Brutto Netto 2009 Netto 2010 mehr im Monat
1600 1121 1136 15
1800 1227 1243 16
2000 1332 1354 22
2200 1434 1462 28
2400 1534 1569 35
2600 1632 1674 42
2800 1727 1777 50
3000 1821 1879 58
3400 2002 2077 75
3800 2184 2267 83
4200 2379 2468 89
5000 2744 2848 103

Quelle: Bund der Steuerzahler

Neu ist ab dem Januar 2010 auch der Anstieg des Kinderfreibetrages von derzeit 6024 auf dann 7008 Euro. Das Kindergeld wird gleichzeitig um 20 Euro auf dann 184 Euro pro Monat angehoben. Durch diese beiden geplanten Änderungen kommen Familien mit Kindern ab dem Januar 2010 auf bis zu 154 Euro mehr netto im Monat (bei Verheiratet, 2 Kinder, Doppelverdiener, Steuerklassen 3 und 4, sowie einem Bruttoverdienst von 6000 Euro).


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